Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB´s“
für Touren und Erlebnisse von "Bike'n'Joy", 57392 Schmallenberg
Bezahlung: Der Teilnehmer verpflichtet sich den offenen Betrag sofort nach Vertragsschluss oder bis spätestens 5 Werktage vor vereinbartem Tourtermin auf das in der Auftagsbestätigung mitgeteilte Konto zu transferieren.
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Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt durch schritliche, mündliche oder telefonische Anmeldungen zwischen dem Teilnehmer und "Bike'n'Joy" zustande. Inhalte des Vertrages sind geführte Radtouren im Sauerland. Eine Anfrage des Teilnehmer mit Tourauswahl, Anschrift und Terminierung des gebuchten Events wird vom Anbieter schriftlich per Email bestätigt. Sobald die Bezahlung bei dem Anbieter eingegangen ist, gilt der Vertrag als bindend und rechtskräftig.
Haftungsbeschränkung: Der Guide ist von Haftungsansprüchen für Sach- und Personenschäden für die von Bike'n'Joy Touren angebotenen Veranstaltungen freigestellt, soweit sie nicht durch den Guide grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Teilnehmer ist selbst für seine Fahrweise verantwortlich und ihm ist bewusst, dass während der geführten Touren grundsätzlich ein Unfallrisiko und damit einhergehende Sachschäden sowie ein mögliches Verletzungsrisiko (gleich welcher Art, d.h. leichtere bis hin zu lebensbedrohenden Verletzungen) nicht ausgeschlossen werden kann.
Vertragsinhalt: Inhalt des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, die der Auftraggeber dem Teilnehmer in jeglicher Hinsicht auf diesen Vertrag erteilt. Die Dienstleistung erstreckt sich auf geführte Touren für Radfahrer/innen und Mountainbiker/innen. Sowohl mit herkömmlichem als auch mit elktro-unterstütztem Antrieb.
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Teilnahmebedingungen: Jeder Teilnehmer der geführten Tour hat den Anweisungen vom Kursleiter oder Guide Folge zu leisten. Die Natur ist zu schützen und zu respektieren. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gefährdet werden. Bei wiederholten Missachtungen der Aussagen des Tourguides wird der Teilnehmer von dem weiteren Verlauf der Tour ausgeschlossen. Rückerstattungen der Teilnehmergebühr gibt es in solch einem Falle nicht.
An einer Tour kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, führt zum Ausschluss des Teilnehmers.
Die Teilnehmer verpflichten sich zum Tragen der entsprechenden Schutzkleidung. Das Tragen eines Helmes und festem Schuhwerk ist unerlässlich. Bei Missachten der Sicherheitsregeln wird der Teilnehmer direkt und ohne jegliche Rückertattung von dem Event ausgeschlossen.
Rücktritt: Nach § 126 BGB kann der Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In solch einem Fall wird die Vergütung dem Teilnehmer unverzüglich rückerstattet. Geht die Rücktrittserklärung nicht bis zu 5 Werktage vor dem terminierten Zeitpunkt bei dem Veranstalter ein, behält sich der Veranstalter vor, eine Rücktrittsgebühr von 75% des vereinbarten Preises einzubehalten.
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Aufhebung des Vertrags vom Veranstalter: Die Touren finden bei jeder Witterung statt. Ausgenommen Gewitter oder Hagel. Bei Ausfall des Termins durch höhere Gewalten oder Absage des Anbieters ist es dem Teilnehmer gleichgestellt einen Ausweichtermin in Erwägung zu ziehen oder den bezahlten Betrag zu 100% zurück zu verlangen.
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